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   VGH Bayern, 09.05.2019 - 19 CE 19.147   

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VGH Bayern, 09.05.2019 - 19 CE 19.147 (https://dejure.org/2019,91550)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.05.2019 - 19 CE 19.147 (https://dejure.org/2019,91550)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - 19 CE 19.147 (https://dejure.org/2019,91550)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 20.12

    Auskunftsanspruch gegen eine Jagdgenossenschaft aus dem Mitgliedschaftsverhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2019 - 19 CE 19.147
    Eine Jagdgenossenschaft schuldet dem Jagdgenossen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen als Voraussetzung effektiver Rechtswahrung aus dem streitigen materiellen Recht insoweit eine Offenlegung ihrer Bücher und sonstigen Unterlagen, als nicht offensichtlich und eindeutig auszuschließende materiell-rechtliche Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis gegen die Jagdgenossenschaft geltend gemacht werden (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 5).

    Art und Umfang der Unterlagen, auf die sich ein Auskunftsanspruch im Einzelnen erstreckt, hängen aber maßgeblich davon ab, welche Daten zur effektiven Rechtsverfolgung notwendig sind (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 5).

    Es muss insoweit sichergestellt sein, dass die Einsichtnahme eine effektive Rechtsverfolgung gewährleistet, sodass Auszüge oder Überlassung von Kopien insbesondere dann in Betracht kommen, wenn umfängliche Daten oder komplizierte Sachverhalte zu prüfen oder Berechnungen anzustellen sind (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 47.65

    Wirksamkeit eines Verpachtungsbeschlusses einer Jagdgenossenschaft - Vertretung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2019 - 19 CE 19.147
    Der Jagdgenosse muss insoweit geltend machen, sie seien durch - nicht nur: unter - Verletzung solcher Normen zustande gekommen, die der Wahrung seiner Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte dienen (zu Verpachtungsbeschlüssen vgl. BVerwG, U.v. 9.2.1967 - I C 47.65 - BeckRS 1967, 31299483).

    Soweit keine anderslautenden jagdgenossenschaftlichen Satzungsregelungen bestehen, hat ein Jagdgenosse jedoch kein Recht auf einen im ganzen fehlerfreien Verlauf der Abstimmungen (zu Verpachtungsbeschlüssen vgl. BayVGH, U.v. 5.8.1965 - 102 IV 62 - S. 12; zur Vereinbarkeit mit Bundesrecht vgl. BVerwG, U.v. 9.2.1967 - I C 47.65 - BeckRS 1967, 31299483).

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2019 - 19 CE 19.147
    Das grundsätzliche Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung gilt jedoch nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (BVerwG, U.v. 13.8.1999 - 2 VR 1/99 - juris Rn. 24).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02

    Zur Frage der Vorwegnahme der Hauptsache im Fall eines Eilantrags gem § 114

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2019 - 19 CE 19.147
    Eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache liegt vor, wenn die begehrte vorläufige Entscheidung faktisch einer endgültigen gleichkommt (BVerfG, B.v. 31.3.2003 - 2 BvR 1779/02 - juris Rn. 4).
  • VG Magdeburg, 20.10.2020 - 3 A 281/19

    Anspruch auf Einsichtnahme in Jagdgenossenschaftsunterlagen; Widerruflichkeit des

    Dabei gibt es keinen grundsätzlichen Anspruch auf umfassenden Einblick in sämtliche Unterlagen allein aufgrund der Stellung als Jagdgenosse (Bay. VGH, Beschluss v. 09.05.2019, 19 CE 19.147; VG Würzburg, Urteil v. 13.03.2020, W 9 K 18.1165; beide juris).
  • VG Würzburg, 13.03.2020 - W 9 K 18.1165

    Einsichtsrechte der Jagdgenossen - Jagdkataster

    Es gibt keinen grundsätzlichen Anspruch auf umfassenden Einblick in sämtliche Unterlagen allein aufgrund der Stellung als Jagdgenosse (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2019 - 19 CE 19.147).
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